Sie müssen dringend Ihre Wohnung oder Ihr Haus sanieren? Neue Bau-Elemente wie Haustüren, Fenster oder sogar eine neue Fassadendämmung sind wahre Investitionsgüter, sodass man für eine Sanierung meist tief in den Geldbeutel greifen muss.
Egal ob Sie Ihren Neubau planen oder einfach nur Ihr Haus sanieren möchten, meist ist dieses Vorhaben mit großen Kosten verbunden. Mit einer Förderung in Form eines Zuschusses oder eines Kredits können Sie Ihr Wohnprojekt sorgenfrei planen.
Attraktive Förderprogramme ermöglichen deutliche Kosteneinsparungen. Besonderer Fokus wird dabei auf energetische Sanierungen gelegt. Aber auch der Einbruchschutz sowie das altersgerechte Wohnen oder die Barriere-Reduzierung rücken wieder mehr in den Vordergrund.
Haustüren werden nur in Rahmen eines Effizienzhauses und in Rahmen des Einbruchschutzes gefördert. Haustüren lassen sich als Einzelmaßnahme nicht fördern.
2. Welche staatlichen Förder-Institutionen gibt es?
KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau)
Bei der KfW handelt es sich um eine Förderbank des öffentlichen Rechts, welche jedoch kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist. Sie wurde am 18. November 1948 mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg zu finanzieren. Das Startkapital der KfW stammt aus dem sogenannten Marshallplan.
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Die BAFA ist ein Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Im Bereich der Energie fördert die BAFA energieeffiziente Techniken und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Auch die stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizen sind Förderelemente.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss
Energetische Sanierung - Einzelmaßnahmen am Gebäude
max. 12.000€ bzw. 20% der förderfähigen Kosten
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Kredit
Energetische Sanierung - Einzelmaßnahmen am Gebäude
bis zu 60.000€ inklusive Tilgungszuschuss von 20% (maximal 12.000€ pro Wohneinheit)
KfW
461
Zuschuss
Energetische Sanierung - Effizienzhaus (gesamtes Haus wird saniert)
max. 75.000€ bzw. 50% der förderfähigen Kosten
KfW
261
Kredit
Energetische Sanierung -
Effizienzhaus (gesamtes Haus wird saniert)
max. 150.000 € inklusive 50 % Tilgungszuschuss
KfW
262
Kredit
Energetische Sanierung -
Einzelmaßnahme
max. 60.000€ inklusive 20% Tilgungszuschuss
KfW
455-B
Zuschuss
Barriere-Reduzierung
max. 5.000€ bzw. 10% der förderfähigen Kosten
KfW
455-E
Zuschuss
Einbruchschutz
max. 1.600€ bzw. 10 – 20% in Abhängigkeit von Investitionsvolumen
KfW
159
Zuschuss
Altersgerechtes Umbauen
max. 50.000€ ohne Tilgungszuschuss
Klimaschutzprogramm (Steuerbonus)
Steuererleichterung
Zuschuss
Energetische Sanierung
max. 40.000€ (20% der Investitionskosten) verteilt auf drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen
4. Welches Förderprogramm eignet sich für mein Bauprojekt?
Zuschuss oder Kredit?
Bevor Sie sich für eine Förderung wählen, sollten Sie sich zunächst entscheiden, ob ein Zuschuss oder ein Kredit für Sie besser geeignet ist. Bei einem Zuschuss müssen Sie nichts zurückzahlen. Bei einem Kredit hingegen bekommen Sie Geld geliehen mit welchem Sie Ihr Bauprojekt finanzieren können, allerdings später oder zeitgleich in Raten oder mit Abschlägen zurückzahlen müssen. Oftmals lassen sich auch bestimmte Förderprogramme miteinander kombinieren, sodass Sie eventuell sogar sowohl einen Zuschuss als auch einen Kredit beantragen können.
Energetische Sanierungen
Bei einer energetischen Sanierung versucht man die Bauelemente so zu wählen und zu montiere, dass diese möglichst energieeffizient sind. Es darf also nur sehr wenig Energie von innen nach außen abgegeben werden.
Beispiel:
Sie heizen im Winter: Es sollte möglichst wenig Wärme nach außen über die Bauelemente (Fenster, Türen oder Fassaden) nach außen abgegeben werden
Sie klimatisieren/kühlen im Sommer: Es sollte möglichst wenig Kälte nach außen über die Bauelemente (Fenster, Türen oder Fassaden) nach außen abgegeben werden
Grundlage hierfür ist der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Diese gibt an, wieviel Wärme bzw. Kälte durch ein Element passieren kann. Hierfür ist nicht nur das verwendete Material, sondern auch der Aufbau des Bauelements sowie die fachgerechte Montage wichtig. Mit einer Wärmebildkamera lässt sich gut beobachten, an welchen Stellen am Haus, Wärme entweicht.
Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen?
Wenn Sie energieeffizient umbauen möchten, dann sollten Sie vorab klären, ob Sie gleich das ganze Haus bzw. die ganze Wohnung energieeffizient gestalten wollen oder ob es sich nur um Einzelmaßnahmen handeln soll, z.B. nur der Austausch der Fenster. Wenn Sie beispielsweise ein Effizienzhaus herstellen möchten, dann müssen eventuell auch Erneuerungen bzw. zusätzliche Dämmungen für die Fassaden mitbedacht werden.
Wenn Sie nur Einzelmaßnahmen fördern lassen möchten, dann ziehen Sie das BEG EM-Förderprogramm (Zuschuss) oder das KfW-262-Förderprogramm (Kredit) in Betracht. Sollten Sie jedoch in Erwägung ziehen das gesamte Haus energieeffizient gestalten zu wollen, dann entscheiden Sie sich für das KfW-461-Förderprogramm (Zuschuss) oder das KfW-261-Förderprogramm (Kredit).
In Rahmen des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung können Sie für ein energetisches Sanieren Ihres Hauses sogar von einer Steuererleichterung profitieren.
Barriere-Reduzierung Die Integration von schwellenlosen Türen, tiefgestellten Fenstergriffen oder Motor-Antriebe für Türen können beispielsweise sehr lohnenswert für jemanden im Rollstuhl sein, da so der Alltag durch einen besseren Komfort erleichtert wird.
Einbruchsschutz Ist Ihre Wohngegend häufig von Einbrüchen geplagt? Insbesondere bei sehr hochwertigen Bauten oder exklusiveren Wohngegenden schlagen Einbrecher häufig zu. Mit nur wenigen Sicherheitselementen halten Sie Einbrecher fern. Fenster & Türen mit Sicherheitsglas, starken Verriegelungen und Alarmsystemen können sehr hilfreich sein. Selbst die neusten Kriminalstatistiken deuten darauf hin, dass diese wirken.
Altersgerecht Umbauen Auch im hohen Alter kann man von körperlichen Einschränkungen geplagt werden. Hierfür können auch Fenster und Türen mit Barriere-Reduzierung Abhilfe schaffen. Aber auch Bauprojekte wie Fahrstühle, Motorantriebe und ähnlichem können im hohen Alter entlasten.
5. Beispiel-Rechnungen für Ihr Bauprojekt mit Förderprogramm (Stand 09.2021)
BAFA - BEG EM Förderung (Zuschuss)
Sie erhalten 20% Zuschuss von der BAFA für Ihre Investitionssumme. Zusätzlich werden weitere 5% im Rahmen eines Sanierungsfahrplans für Gebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind gewährt.
Beispiele:
Sie investieren 10.000€ = Sie erhalten 2.500€ Zuschuss
Sie investieren 25.000€ = Sie erhalten 6.250€ Zuschuss
Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 12.500€ Zuschuss
BAFA - BEG EM Förderung (Kredit)
Sie können einen Kredit bis zu 60.000€ beantragen und erhalten einen Tilgungszuschuss von 20% bei maximal 12.000€ pro Wohneinheit.
Beispiele:
Sie beantragen einen Kredit von 60.000€ mit prozentual 20% Tilgungszuschuss. Als absoluten Betrag erhalten Sie 12.000€, die wiederum von den 60.000€ abgezogen werden. Der zurück zu zahlende Kredit beträgt also nur noch 48.000€.
KfW - 461 (Zuschuss)
Für die energetische Sanierung des gesamten Hauses bzw. der gesamten Wohneinheit erhalten Sie 50% der Investitionssumme bis zu max. 75.000€ Zuschuss bei der KfW.
Beispiele:
Sie investieren 10.000€ = Sie erhalten 2.500€ Zuschuss
Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 12.500€ Zuschuss
Sie investieren 75.000€ = Sie erhalten 37.500€ Zuschuss
KfW - 455-B (Barriere-Reduzierung)
Für die Barriere-Reduzierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhalten Sie einen Zuschuss von max. 5.000€ bzw. 10% der förderfähigen Kosten.
Beispiele:
Sie investieren 3.000€ = Sie erhalten 300€ Zuschuss
Sie investieren 7.000€ = Sie erhalten 700€ Zuschuss
Sie investieren 50.000€ = Sie erhalten 5.000€ Zuschuss
Sie investieren 80.000€ = Sie erhalten 5.000€ Zuschuss
KfW - 455-E (Einbruchschutz)
Für die Einbruchschutz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhalten Sie einen Zuschuss von max. 1.600€ bzw. 10-20%.
weniger als 500€ = kein Zuschuss
500 - 1.000€ = 20% Zuschuss
1.000 - 15.000€ = 10% Zuschuss
Beispiel: 800€ Kostenaufwand wird prozentual mit 20% Zuschuss gefördert. Sie erhalten absolut 160€ Zuschuss.
4. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Energetische Sanierungen
Fenster mit gutem U-Wert
Wenn Sie sich für ein energetische Förderung entschieden, dann müssen zunächst die neuen Bauelemente einem bestimmten U-Wert entsprechen. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an wieviel Wärme/Kälte durch einen Stoff passieren kann.
Desto kleiner der U-Wert ist, desto niedriger ist der Energieverlust.
Der U-Wert ergibt sich nicht nur aus dem verwendeten Material, sondern auch durch den Aufbau des Bauelements (z.B. Aufbau des Fensters).
Unterstützung durch einen Energieberater
In einigen Fällen müssen Sie für eine energetische Sanierung die Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters einholen, um sich Ihr Bauprojekt fördern zu lassen. Die Kosten für einen Energieberater können wiederum zu 50% gefördert werden. Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihre Fenster austauschen und Energie sparen können mit einer staatlichen Förderung!
Einbruchschutz
Einbruchsichere Elemente
Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung in Rahmen des Einbruchschutzes sind sinnvolle Elemente, die Ihr Haus besser schützen. Diese können sein:
Zylinder-Schlösser mit Ziehschutz
Querriegel- oder Kastenriegel-Schlösser
Mehrpunkt- und Mehrfach-Verriegelungen
Einbruchshemmendes VSG Glas
Einbruchshemmende Tore und Zugänge
Gitter für Fenster
Einbruchshemmende Rollläden
Bewegungsmelder mit Lichtsensoren und Abdeckung
Alarmanlagen
5. Was wird neben dem Bau-Element noch gefördert?
Nebenarbeiten
Die Förderung für Bau-Elemente wie Fenster und Türen bezieht sich nicht nur auf die Materialkosten, die Verarbeitung und den Einbau. Auch Nebenarbeiten werden bezuschusst, wenn diese im Zuge der energetischen Sanierung anfallen. Eine Liste der Förderungen für Nebenarbeiten finden Sie in der aufgeführten Tabelle.
Folgende Nebenarbeiten werden nicht gefördert:
Kosten von Behörden- & Verwaltungsleistungen
Umzugskosten
Aufwendungen für Ausweichquartiere
Kapitalkosten
Steuerbelastungen des Baugrundstücks
Kosten der Zwischenfinanzierung
Folgende Nebenarbeiten für Fenster werden gefördert:
Wenn Sie eine Förderung bei der BAFA beantragen, dann ist eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater verpflichtend. Die Kosten für einen Energieberater liegen ca. bei 800€, können jedoch auch von der BAFA zu 50% gefördert werden.
Der Energieberater unterstützt Sie bei der Planung, der Einreichung des Förderantrags bis zum Abschluss der Arbeiten. Der Antrag für einen Energieberater muss ebenfalls vor dem Beginn der Sanierung eingereicht werden.
Beispiel-Rechnung für die Kosten eines Energieberaters durch die BAFA BEG
Positionen
Kosten
Beratung und Begleitung eines zertifizierten Energieberaters
800€
Förderung: BAFA BEG
400€ (50% der Kosten)
Effektive Kosten
400€
Steuerliche Vorteile
Mithilfe des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung haben Sie die Möglichkeit die Kosten für die Anschaffung von neuen Fenstern zu reduzieren. Verteilt auf einen Zeitraum von drei Jahren können bis zu 20% (max. 40.000€) der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Immobilie älter als 10 Jahre alt ist und vom Hausbesitzer bewohnt wird. Dieser steuerliche Vorteil ist jedoch nur möglich, wenn Sie nicht zuvor auf eine Finanzierung durch die KfW oder BAFA zurückgegriffen haben.
Auch bei einem steuerlichen Vorteil müssen die technischen Mindestanforderungen an den entsprechenden U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) erfüllt werden. Die Einhaltung des U-Werts Ihrer Fenster oder Türen muss von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Die Einholung einer Beratung durch einen Energieberater ist jedoch nicht nötig.
Besonders attraktiv ist auch, dass Sie die Handwerksleistungen für die Montage Ihrer Fenster oder Türen von der Steuer absetzen können. Hierfür müssen Sie den Rechnungsbeleg einreichen, welchen Sie zuvor per Überweisung bezahlt haben. Die Arbeitskosten dürfen mit 20% (max. 1.200€) abgesetzt werden.
Leistung
Förderung
Mit KfW-Förderung kombinierbar?
Fenstersanierung
20% der Sanierungskosten können verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden, maximal 40.000€
nein
Handwerksarbeiten
20% der Arbeitskosten dürfen von der Steuer abgesetzt werden, maximal 1.200€
ja
6. Gibt es noch andere Förder-Möglichkeiten?
Regionale Zuschüsse für Fenster
Während die KfW und die BAFA deutschlandweit Förderungen anbieten, haben Sie auch die Wahl auf einen regionalen Anbieter über die Bundesländer und den Kommunen zuzugreifen. Bekannte Programme sind:
IFB - Wärmeschutz in Gebäudebestand (Hamburg)
IBB - Wohnraum modernisieren (Berlin)
Investitionsbank Berlin
NBank - Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen
NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
L-Bank (Baden-Württemberg)
Neben den bekannten Programmen gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten je nach Bundesland, Region und Kommune. Eine Orientierung können Sie sich bei der Förderdatenbank des Bundes verschaffen.
Häufige Fragen zu den Förderungen
Kann man eine Förderung auch nachträglich beantragen? Nein, eine nachträgliche Förderung für neue Fenster oder Türen ist über eine staatliche Institution wie die KfW oder BAFA nicht möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist immer, dass diese vor den Sanierungs- und Handwerksarbeiten beantragt werden. Ihnen bleibt nach dem Austausch Ihrer Fenster oder Türen nur noch die Möglichkeit die Steuererleichterung durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wahrzunehmen. Sie können innerhalb von drei Jahren 20% (max. 40.000€) absetzen. Handwerksleistungen können bis zu 1.200€ pro Jahr erstattet werden.
Sind Eigenleistungen förderfähig? Nein, Eigenleistungen sowie auch entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig, da eine Qualitätssicherung durch eine fachgerechte Montage notwendig ist. Hierfür muss ein Fachunternehmen nicht nur die Montage vornehmen, sondern auch das Material und die technischen Voraussetzungen bestätigen.