Ratgeber: Fenster kaputt - was tun? Vorgehen, Möglichkeiten & Kosten
Welch herausragenden Dienst unsere Fenster leisten, wissen wir meist erst zu würdigen, wenn sie erste Verschleißerscheinungen zeigen oder die Fenster defekt sind. Dann steigen die Heizkosten, es zieht oder ein Sprung hat sich in der Scheibe gebildet. Das komplexe Fenstersystem ist trotz seiner robusten Bauweise an vielen Stellen angreifbar, sodass es gar nicht so leicht ist, herauszufinden, ob und wo das Fenster kaputt ist. Wir erläutern Ihnen auf dieser Seite, wie Sie Ihre Fenster auf einen Defekt hin prüfen, was repariert werden kann, wo ein Austausch notwendig ist und beantworten die Frage, wer zahlt, wenn das Fenster in einer Mietwohnung kaputt geht.
Wer zahlt ein kaputtes Fenster – Mieter oder Vermieter?
Ist am Fenster ein Schaden entstanden, muss zunächst einmal geklärt werden, wie dieser verursacht wurde. Man unterscheidet dabei drei Fälle:
1. Der Mieter hat den Schaden durch eigenes Fehlverhalten selbst verursacht
Zum Beispiel wurden scharfe Reinigungsmittel verwendet, die die Dichtungen angegriffen haben, wodurch diese porös und undicht wurden. In diesem Fall muss der Mieter selbst für die Reparatur- und Instandhaltungskosten aufkommen.
2. Das Fenster ist durch Fremdverschulden kaputt gegangen
Zum Beispiel wurde in der Fensterscheibe durch ballspielende Kinder ein Schaden verursacht. Hier heißt es: Eltern haften für ihre Kinder. Der entstandene Schaden wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung der betreffenden Personen übernommen.
3. Höhere Gewalt oder natürlicher Verschleiß sind die Ursache für ein kaputtes Fenster
Zum Beispiel haben sich durch starke Temperaturschwankungen Risse im Glas gebildet. In solchen Fällen ist der Vermieter in der Pflicht, die Mängel zu beheben und trägt auch die Kosten.
In jedem Fall ist zu beachten, dass Sie sich im Schadensfall stets an Ihren Vermieter wenden, um ihn über die Situation in Kenntnis zu setzen. Anschließend können Sie das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen. In der Regel wird die Firma, die den Schaden repariert, vom Vermieter beauftragt.
Wie prüfe ich, ob mein Fenster kaputt ist?
Neben offensichtlichen Schäden, wie z.B. Kratzern oder Scheibensprüngen, sind manche Defekte am Fenster nur indirekt beobachtbar. Dazu gehören undichte Rahmen oder Dichtungen sowie unzureichende Verglasungspakete. Darüber hinaus können auch die mechanischen Bestandteile Ihres Fensters kaputt gehen, also Scharniere, Schließbleche oder auch der Fenstergriff. Manche Mängel lassen sich durch eine ordentliche Pflege vorbeugen oder auch beheben, während andere einer Reparatur oder eines Austauschs bedürfen.
Ist der Fensterrahmen kaputt?
Prüfen Sie Ihre Rahmen zunächst auf äußerliche Auffälligkeiten: Ist er an manchen Stellen rostig, morsch, verzogen oder weist Brüche auf? Dann gilt es einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bei Kunststofffenstern muss der defekte Rahmen meist ausgetauscht werden. Gründe für Schäden am Fensterrahmen können Verschleißerscheinungen sein, aber auch gewaltsame Einflüsse oder ein falscher Einbau der Fenster, wodurch die Kräfteverteilung auf den Rahmen beeinflusst wird.
Ist das Fenster dicht?
Zugluft ist nicht nur äußerst lästig, sondern kann auch die Heizkosten in Höhe treiben. Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Fenster undicht sind, gibt es einen einfachen Trick: Legen Sie ein Blatt Papier zwischen Rahmen und Flügel und schließen Sie das Fenster. Lässt sich das Papier leicht herausziehen, ist das ein Hinweis darauf, dass das Fenster an dieser Stelle nicht dicht ist. Wiederholen Sie den Vorgang an verschiedenen Punkten. Solch ein Mangel kann durch neues einstellen der Beschläge behoben werden.
Sind die Dichtungen noch in Ordnung?
Die Fensterdichtungen übernehmen vor allem zwei wichtige Aufgaben im Fenstersystem: Wind- und Wasserdichtigkeit. Außerdem sorgen sie für ein leises Schließen und Öffnen des Flügels. Bei richtiger Pflege bleiben die Dichtungen meist viele Jahre funktionstüchtig. Doch Verschleißerscheinungen bleiben vor allem bei starken Temperaturschwankungen nicht aus. Wenn die Elemente porös werden und die Geschmeidigkeit verloren geht, müssen die Dichtungen erneuert werden. Merkmale von unzureichenden Dichtungen sind Zugluft, die Sie mittels einer Kerze ausfindig gemacht werden können.
Hat mein Fenster einen mechanischen Defekt?
Die Funktionalität eines Fensters ist ein komplexes Zusammenspiel aus vielen Einzelelementen. Da können auch kleinste Schäden an den Beschlägen zu einer Beeinträchtigung des Mechanismus führen. Beispielsweise kann ein Scharnier am Fenster kaputt sein oder ein Schließblech, wodurch auch das Getriebe gestört wird. Dies kann dazu führen, dass sich der Flügel nicht mehr ordentlich schließen oder öffnen lässt. Manchmal ist es ausreichend die Fensterbeschläge mit Silikonspray oder Kriechöl zu pflegen und so wieder leichtgängig zu machen. Hakt es bei der Bedienung weiterhin, ist es ratsam einen Fachmann hinzuzuziehen, um größere Schäden auszuschließen oder zu beheben.
Fensterscheibe kaputt – was ist zu tun?
Ob spielende Kinder, eine kleine Unachtsamkeit oder ein Einbruch – die Fensterscheibe kann schnell einmal zu Bruch gehen oder Kratzer und Risse aufweisen. Jetzt gilt es schnell zu handeln. Unscheinbare Kratzer können meist durch einen Fachmann repariert werden. Größere Schäden bedürfen allerdings in der Regel einen kompletten Austausch des Glaspakets. Selbst kleinere Risse bergen die Gefahr, dass es zum totalen Glasbruch und somit zu Verletzungen kommen kann.
Ist die Scheibe bereits zerbrochen, sollte das entstandene Loch abgedeckt werden. In dringenden Fällen können Sie dazu den Glasnotdienst rufen, um die Scheibe schnell notdürftig reparieren zu lassen, z.B. wenn Sie im Erdgeschoss wohnen. Aber auch Sie selbst können etwas tun. Dichten Sie die Fensteröffnung mit einer Plastikplane ab, um Wind und Nässe draußen zu halten. Alternativ ist auch das Anbringen einer Spanplatte sinnvoll, um den Durchgang vor Einbrechern zu schützen. Setzen Sie sich in jeden Fall mit Ihrem Vermieter in Verbindung, um das Fenster schnellstmöglich reparieren zu lassen und den Schutz des Eigentums zu sichern.
Wer zahlt ein kaputtes Fenster bei einem Einbruch?
Der Schock sitzt meist sehr tief, wenn man nach einem langen Tag oder einem Urlaub nach Hause kommt und eine verwüstete Wohnung vorfindet. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit passieren häufig Einbrüche in der Abwesenheit der Bewohner. Fenster und Balkontüren gehören dabei zu den Schwachpunkten im Sicherheitssystem und werden daher oft von Langfingern genutzt, um sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Doch wer zahlt den entstandenen Schaden, wenn das Fenster nach einem Einbruch kaputt ist?
In manchen Fällen schließt die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters die Schäden an Fenstern und Türen mit ein. Oftmals ist dies aber nicht so, daher tritt hier die Hausratversicherung des Mieters in Kraft. Diese kommt sowohl für Sachschäden und den Verlust von Hausrat auf als auch für Schäden an Bauelementen, die den versicherten Hausrat direkt „umschließen“. Das schließt Einbruchschäden an Fenstern und Türen mit ein. Bringen Sie den Einbruch auf jeden Fall direkt bei der Polizei zur Anzeige und melden Sie sich anschließend bei Ihrer Versicherung und Ihrem Vermieter, um den Schaden zu bestimmen und geltend zu machen.